Ingenieurbüro
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Mit der Novellierung zum EEG 2009 ist eine Vergütung für selbst genutzten Solarstrom (vgl. § 33 Abs. 2 EEG 2009) für Neuanlagen eingeführt worden. Diese Vergütung wird 20 Jahre für jede Kilowattstunde Solarstrom gezahlt, die vom Anlagenbetreiber selbst oder von Dritten (z.Bsp. Mieter, Nachbar) in unmittelbarer räumlicher Nähe der Anlage verbraucht wird. | |||||||||||||||||||||
Für Anlagen an oder auf Gebäuden (Dach, Fassade) bei Netzeinspeisung gelten ab 01.01.2011 folgende Vergütungen: bis 30 kWp --> 28,74 Ct/kWh ab 30 kWp --> 27,33 Ct/kWh ab 100 kWp --> 25,86 Ct/kWh ab 1.000 kWp --> 31,56 Ct/kWh |
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Anlagen (ab 01.01.2011 installiert) an oder auf Gebäuden (Dach, Fassade) beim Eigenverbrauch des Solarstromes (begrenzt auf PV-Anlagen bis 500 kWp):
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Ein eigenes Solarkraftwerk auf dem eigenen Dach
bringen dem Besitzer Jahr für Jahr, Kilowattstunde für Kilowattstunde eine gesetzlich festgelegte Vergütung.
Die dabei entstehende Rendite steigt noch weiter an, wenn der Strom selbst verbraucht wird. Sie liegt durchschnittlich zwischen 4 und 10% je nach Ort und Lage der Solarstromanlage (siehe Stiftung Warentest FINANZtest 08/2009).
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